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Kirchenvorstandswahl am 8. und 9. November 2025

Obwohl sechs Wochen nach der Fusion zum 01.01.2027 ein neuer Kirchenvorstand für die Pastorale Einheit Altenkirchen/Wissen "Hl. Edith Stein" gewählt werden muss, findet die reguläre Wahl zu den Kirchenvorständen für die Gemeinde "St. Jakobus und Joseph" und den Kirchengemeindeverband "Obere Sieg" am 8. und 9. November 2025 statt.

Dies hat rechtliche Gründe: Die Amtszeit der bisherigen Kirchenvorstände läuft aus, es muss durch die Gemeindemitglieder ein neuer Vorstand gewählt und dadurch legitimiert werden. Eine Amtszeitverlängerung bis zur Wahl des "großen KV" ist nicht möglich.

Der Kirchenvorstand (KV) nach der Fusion

Nach der Fusion zur Pastoralen Einheit "Hl. Edith Stein" muss Anfang 2027 ein neuer Kirchenvorstand gewählt werden. Ihm obliegt dann die Wahrnehmung der Aufgaben für die gesamte Pastorale Einheit. Auf Grundlage des "Kirchlichen Vermögens- und Verwaltungsgesetzes" (KVVG) ist der KV verantwortlich für die Wirtschafts- und Personalplanung und rechtliche Vertretung der Pfarrei/Kirchengemeinde.

Damit dies organisatorisch machbar ist (denn ein KV-Mitglied mit Wohnsitz in Weyerbusch wird mit den Gegebenheiten der Kirche in Katzwinkel nicht gut vertraut sein), hat der KV die Möglichkeit "lokale Ausschüsse des KV vor Ort rund um eine Kirche" einzurichten, die im Rahmen eines gewissen Budgets auch selbständig Entscheidungen treffen können:

  • Solche Ausschüsse werden über definierte Gattungsvollmachten mit Kompetenzen ausgestattet.
  • Die Einbindung von Kompetenzen weiterer Engagierter in den Ausschüssen ist möglich.
  • Lokale Ausschüsse können Ortskenntnis einbinden.
  • Lokale Ausschüsse können für eine Gemeinde oder mehrere Gemeinden in der Pastoralen Einheit eingerichtet werden.