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Katholisch werden

Den Kirchenaustritt rückgängig machen

Wenn Sie sich zu einem Austritt aus der Gemeinschaft der Kirche entschlossen haben, hinterlassen Sie eine Lücke. Darum freut sich jede Gemeinde und jeder Seelsorger, wenn jemand diese Entscheidung rückgängig machen möchte.

In Deutschland besteht eine etwas seltsame Regel: Den Austritt erklärt man nicht vor der Gemeinde, zu der man gehört, sondern auf einer kommunalen Amtsstelle. Die Entscheidung wird dann dem Wohn- und dem Taufpfarramt mitgeteilt. Die Rückkehr in die Gemeinschaft muss man dann aber vor der Gemeinschaft selbst, bzw. einem Vertreter der Gemeinde, einem Priester erklären.

Wenn Sie in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren wollen, können Sie einen Priester persönlich ansprechen oder sich im Pastoralbüro melden, damit ein Priester mit Ihnen Kontakt aufnimmt. In einem (oder nach Bedarf auch mehreren) Gespräch wird neben einem Nachdenken über Glauben und Kirche ein Formular ausgefüllt, mit dem die Wiederaufnahme beim Bischof beantragt wird, die dann in einer kleinen Feier vollzogen wird. Sollten sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Pfarrbüros.

Ihr Kontakt zu uns

Katholische Kirchengemeinde St. Jakobus und Joseph

Rathausstr. 9
57610 Altenkirchen

Unsere Öffnungszeiten in Altenkirchen (montags und freitags geschlossen):
Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Mittwoch: 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung

Unsere Öffnungszeit im Kontaktbüro in Hamm:
Donnerstag      16.00 – 18.00 Uhr