Vorsitzender:
Pfarrer Martin Kürten
Der Kirchenvorstand (in anderen Bistümern auch Verwaltungsrat genannt) entscheidet mit dem leitenden Pfarrer über die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Nach den seit der Wahl am 08. und 09.11.2025 erstmals geltenden gesetzlichen Vorgaben wird dieses Gremium für vier Jahre gewählt, wobei der Pfarrer geborener Vorsitzender ist.
Wenn die bisher sechs Gemeinden der beiden Seelsorgebereiche zum 01.01.2027 zu einer Pfarrei fusionieren, ist im März 2027 eine Neuwahl erforderlich.








